LED-Scheinwerfer an Kraftfahrzeugen
LED-Scheinwerfer an Kraftfahrzeugen
LED-Scheinwerfer von Mercedes-Benz E-Klasse BR212
Bei der Fahrzeugbeleuchtung lassen sich drei Grundtypen des LED-Scheinwerfers unterscheiden:
Scheinwerfer, bei denen nur Zusatzfunktionen in LED-Technik ausgeführt sind (z. B. Stand-/Positionslicht (Tagfahrlicht), Blinker, Bremsleuchten, Nebelschlusslicht, Rückfahrlicht, Kennzeichenbeleuchtung oder Rückleuchten)
Scheinwerfer mit Abblendlicht in LED-Technik
Voll-LED-Scheinwerfer, bei denen alle vorher genannten Funktionen sowie das Fernlicht in LED-Technik ausgeführt sind.
Dabei werden die Funktionen in der Regel mit Reflexionssystem, Projektionssystem oder häufig bei Blinkern oder Standlicht als Lichtbänder realisiert.
Das von Audi angebotene dauerhaft auf Fernlicht eingestellte Matrix-Licht mit variabler Lichtverteilung erhält keine Zulassung für die USA, da Fahrzeugscheinwerfer nach einer US-Verordnung aus dem Jahr 1968 sowohl Abblend- und Fernlicht besitzen müssen
Eine KFZ-Halogenlampe mit 55 W erzeugt einen Lichtstrom von ca. 1.200 bis 1.500 Lumen, eine Xenon- oder LED-Lampe erreicht bis zu 3.000 Lumen im Vergleich zu einer 60-Watt-Glühlampe mit rund 750 Lumen.